Kontakt
Jobcenter Landkreis Nordhausen
Uferstraße 2
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 650-129
Kunden, mit denen ein persönliches Gespräch geplant ist, erhalten dazu eine schriftliche Einladung, die sie bitte zum Termin mitbringen.
Telefon & E-Mail
Servicetelefon: 03631 650-129
Bildung & Teilhabe:
03631 650-129 (bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)
03631 650-448 (bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, AsylbLG)
Im Jobcenter und der Arbeitsagentur Nordhausen gilt ab Donnerstag, 25. November, die 2G-Regel. Für persönliche Gespräche muss damit der Nachweis erbracht werden, geimpft oder genesen zu sein. Eine Terminvereinbarung ist für diese Gespräche erforderlich.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich. Außerdem können Anliegen online erledigt werden:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Öffnungszeiten

Montag | 8:00 bis 12:30 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch geschlossen!
Im Jobcenter und der Arbeitsagentur Nordhausen gilt ab 25. November die 2G-Regel. Für persönliche Gespräche muss damit der Nachweis erbracht werden, geimpft oder genesen zu sein. Eine Terminvereinbarung ist für diese Gespräche erforderlich.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Außerdem können Anliegen online erledigt werden:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2