Fallmanagement

Vertrauliche Beratung in Lebenskrisen

Fallmanager/-innen

Die Fallmanager/-innen haben ausreichend Zeit für Sie, um kleine oder große Lebenskrisen in der Zusammenarbeit berücksichtigen zu können.

Was können Sie von uns erwarten?

  • kompetente und professionelle Beratung
  • Unterstützung durch Vermittlung von Kontakten und Hilfsangeboten
  • Wir bestärken Sie dabei, konkrete Ziele und Perspektiven zu entwickeln und Wege zu finden, Ihre eigenen Ziele zu erreichen.

Wir vermitteln Kontakte zu:

  • Sozialberatungsstellen
  • psychosozialen Beratungsstellen
  • Suchtberatung
  • Schuldnerberatung
  • Bewährungshilfe
  • Bildungsträgern und, und, und…

Wie verläuft Fallmanagement?

  • Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen insbesondere Ihre persönliche und berufliche Situation.
  • Im weiteren Verlauf stecken wir mit Ihnen gemeinsame Ziele ab, erarbeiten Alternativen, begleiten Sie bei Zwischenschritten und besprechen immer wieder bereits Erreichtes.

Im Fallmanagement kann es gehen um

  • Lösungsansätze zu Fragen der körperlichen und seelischen Gesundheit
  • Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten bei Suchtmittelgebrauch
  • Hilfsmöglichkeiten bei familiären Problemen
  • Unterstützung bei fehlender Kinderbetreuung
  • Hilfe bei Wohnungsschwierigkeiten
  • Unterstützung von Haftentlassenen
  • Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • berufliche Integration und Nachbetreuung
  • weitere Themen, die Ihnen persönlich wichtig sind

Welche Voraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich erhalten Sie diese Unterstützung, wenn Sie bereit sind, an Ihren Lebensumständen aktiv etwas ändern zu wollen.
Wege ins Fallmanagement
Sie haben im Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler festgestellt, dass eine Betreuung im Fallmanagement sinnvoll sein könnte. Dann kann mit Ihrem Einverständnis der Kontakt zur Fallmanagerin bzw. zum Fallmanager hergestellt werden und Sie erhalten eine Einladung zum Erstgespräch.

Wichtig für Sie zu wissen

Die Beratung im Fallmanagement ist freiwillig. Sollten Sie sich dafür entschieden haben, kann die Zusammenarbeit solange dauern, wie Sie an den gemeinsam vereinbarten Zielen mitarbeiten. In der Regel ist die Zusammenarbeit auf maximal zwei Jahre begrenzt. Vertrauliche Gespräche unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Flyer Fallmanagement