Informationen zum Bürgergeld

Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung soll dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst werden.

Mit dem Bürgergeld sollen die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt werden. Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden kann. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro geplant. Die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sollen dauerhaft ins Gesetz aufgenommen werden. Aber auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, soll unterstützt werden – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro.

Die Eingliederungsstrategie wird gemeinsam entwickelt und in klarer und verständlicher Sprache in einem Kooperationsplan festgehalten. Dieser ist der „rote Faden“ im Eingliederungsprozess und sorgt für mehr Transparenz in der Zusammenarbeit und ermöglicht somit ein besseres Miteinander.

Weitere Informationen:

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld

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