Bürgergeld wird ab Januar automatisch ausgezahlt

Ab Januar 2023 löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II ab. Zunächst wird zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht. Wer bereits SGB-II-Leistungen bezieht, erhält ab Januar automatisch die erhöhten Regelsätze. Dafür ist kein neuer Antrag erforderlich.

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende ab Januar auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro, für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Ab Juli können die Kundinnen und Kunden dann auch die erweiterten Qualifizierungsmöglichkeiten und das Weiterbildungsgeld nutzen. „Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem Bürgergeld die Menschen noch besser zu fördern, beispielsweise bei Ausbildungen und Umschulungen, um einen Berufsabschluss nachzuholen “, sagt Heiko Röder, Geschäftsführer des Nordhäuser Jobcenters. „Wer an einer solchen Qualifizierung teilnimmt, erhält als zusätzlichen Anreiz ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat.“

Bei Pflichtverletzungen müssen Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Allerdings kommen Sanktionen insgesamt nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten bundesweit nur rund 3 Prozent der Leistungsberechtigten mit einer Sanktion belegt werden.

Für Fragen zum Bürgergeld ist das Jobcenter Nordhausen telefonisch unter 03631 650-129 erreichbar, Termine können zu folgenden Öffnungszeiten vereinbart werden: montags, dienstags und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 10.00 bis 18.00 Uhr. Mehr zum Bürgergeld auch online unter https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld.

Zurück